Digitalen Antrag stellen
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Möchten Sie in unserem Testsystem einen Antrag stellen?
Nutzen Sie gerne die vorhandenen Möglichkeiten - bitte geben Sie dabei keine echten personenbezogenen Daten ein.
Die Daten in diesem Testsystem werden immer wieder bereinigt und sind daher nicht dauerhaft!
Folgende Anträge stehen derzeit zur Verfügung:
- einen digitalen Bauantrag (§§ 63 und 64 LBauO M-V),
- einen digitalen Bauantrag für Werbeanlagen (§ 63 LBauO M-V),
- einen digitalen Antrag auf Vorbescheid (§ 75 LBauO M-V),
- eine digitale Bauanzeige für Wohnbebauungen in B-Plangebieten (§ 62 LBauO M-V),
- einen digitalen Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V),
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eine digitale Abbruchanzeige (§ 61 Abs. 3 LBauO M-V),
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einen digitalen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
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einen digitalen Antrag auf Eintragung einer Baulast,
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einen digitalen Antrag auf Akteneinsicht,
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einen digitalen Widerspruch,
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einen digitalen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten,
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einen digitalen Antrag auf Abweichungen,
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einen digitalen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer,
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einen digitalen Antrag auf Teilbaugenehmigung
online zu stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie keine zusätzliche Software. Sie können den Antrag direkt in Ihrem Browser durchführen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Antragsunterlagen, wie z. B. die Pläne, als PDF-Dokument vorliegen und jeweils eine Größe von 15 MB nicht überschreiten.
Eine Auflistung aller notwendigen Unterlagen zu dem jeweiligen Antrag erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Sie können bei der Antragstellung zwischen einem Antragsassistenten und einer beschleunigten Antragstellung wählen.
Im Rahmen des Antrages mit Antragsassistenten erhalten Sie eine interaktive Hilfestellung.
Für die beschleunigte Antragstellung halten Sie bitte die erforderlichen Angaben und digitalen Bauvorlagen bereit. Welche Bauvorlagen Sie grundsätzlich benötigen, wird vorab angezeigt.
Diese digitale Lösung wurde durch die GekoS mbH entwickelt.